Wiedereintritt
Willkommen zurück!
Der erste Schritt zum Wiedereintritt ist ein Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
Bitte bringen Sie dazu Austrittbescheinigung und Ausweis mit. Nach dem Gespräch wird ein Formular ausgefüllt und der Wiedereintritt auf der nächsten Sitzung des Gemeindekirchenrats (GKR) beschlossen. Der Wiedereintritt wird mit einem Abendmahl rituell bestätigt, hat aber mit Datum des GKR-Beschlusses Gültigkeit.
Der/die Wiedereingetretene muss an die Änderung des Eintrages auf der Lohnsteuekarte denken.
Für den Fall, dass der Wiedereintritt wegen eines Arbeitsverhältnisses o.ä. sehr schnell gehen soll, wird auf die Wiedereintrittsstellen verwiesen; die Gemeinde bekommt in diesen Fällen eine Mitteilung.
Hierhin können Sie sich wenden, wenn es schnell gehen soll:
- Berliner Dom
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
Tel.: (030) 20 45 11 00
freitags von 16.00 bis 1900 Uhr
- Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche
Breitscheidplatz
10789 Berlin-Charlottenburg
Tel.: (030) 20 45 11 01
montags von 16.00 bis 19.00 Uhr
- Heilig-Kreuz-Kirche
Zossener Str. 65
10951 Berlin-Kreuzberg
Tel.: (030) 20 45 11 02
donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr
- St. Marienkirche
Karl-Liebknecht-Str. 8
10178 Berlin
Tel.: (030) 24 24 46 7
dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr.