Konfirmation
Willkommen als »erwachsenes« Mitglied der Kirchengemeinde: Mit der Konfirmation bestätigt die Konfirmandin oder der Konfirmand das Taufversprechen, das in der Regel bei der Taufe von den Eltern und Paten stellvertretend gegeben wurde, indem sie/er selbst das Bekenntnis spricht.
Wir bitten Dich und/oder Sie, bei der Anmeldung zur Konfirmation Folgendes in das Gemeindebüro mitzubringen:
- Taufurkunde – wenn schon getauft ist
- Geburtsurkunde
- letztes Religionszeugnis
Jugendliche sind mit 14 Jahren religionsmündig. Mindestalter bei der Konfirmation muss daher 14 Jahre sein (Ausnahmen werden gemacht und müssen mit der/dem betreffenden Parrerin/Pfarrer besprochen werden).
Während des Konfirmandenunterrichts ist der schulische Religionsunterricht Pflicht (evtl. gibt es Gesprächsbereitschaft bei den Pfarrer/innen).
Konfirmanden können sich auch in anderen Gemeinden unterrichten und konfirmieren lassen. In diesem Fall ist eine Dimissoriale erforderlich.
Für den Konfirmandenunterricht wird die Kirchenmitgliedschaft der Eltern nicht vorausgesetzt.