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RSSPrint

Konfirmation

Willkommen als »erwachsenes« Mitglied der Kirchengemeinde: Mit der Konfirmation bestätigt die Konfirmandin oder der Konfirmand das Taufversprechen, das in der Regel bei der Taufe von den Eltern und Paten stellvertretend gegeben wurde, indem sie/er selbst das Bekenntnis spricht. 

Wir bitten Dich und/oder Sie, bei der Anmeldung zur Konfirmation Folgendes in das Gemeindebüro mitzubringen:

  • Taufurkunde – wenn schon getauft ist
  • Geburtsurkunde
  • letztes Religionszeugnis

 

Jugendliche sind mit 14 Jahren religionsmündig. Mindestalter bei der Konfirmation muss daher 14 Jahre sein (Ausnahmen werden gemacht und müssen mit der/dem betreffenden Parrerin/Pfarrer besprochen werden).

Während des Konfirmandenunterrichts ist der schulische Religionsunterricht Pflicht (evtl. gibt es Gesprächsbereitschaft bei den Pfarrer/innen).

Konfirmanden können sich auch in anderen Gemeinden unterrichten und konfirmieren lassen. In diesem Fall ist eine Dimissoriale erforderlich.

Für den Konfirmandenunterricht wird die Kirchenmitgliedschaft der Eltern nicht vorausgesetzt.

Letzte Änderung am: 16.03.2023