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RSSPrint

Wiedereintritt

Willkommen zurück!
Der erste Schritt zum Wiedereintritt ist ein Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.

Bitte bringen Sie dazu Austrittbescheinigung und Ausweis mit. Nach dem Gespräch wird ein Formular ausgefüllt und der Wiedereintritt auf der nächsten Sitzung des Gemeindekirchenrats (GKR) beschlossen. Der Wiedereintritt wird mit einem Abendmahl rituell bestätigt, hat aber mit Datum des GKR-Beschlusses Gültigkeit.

Der/die Wiedereingetretene muss an die Änderung  des Eintrages auf der Lohnsteuekarte denken.

Für den Fall, dass der Wiedereintritt wegen eines Arbeitsverhältnisses o.ä. sehr schnell gehen soll, wird auf die Wiedereintrittsstellen verwiesen; die Gemeinde bekommt in diesen Fällen eine Mitteilung (siehe Kasten).

Letzte Änderung am: 08.07.2022